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BVerwG, 24.07.1997 - 2 WDB 2.97 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Soldaten auf Zahlung der Übergangsbeihilfe - Anordnung der Einleitungsbehörde zur vorläufigen Einbehaltung eines Viertels der Übergangsgebührnisse eines früheren Soldaten - Dauerhafte und endgültige Einbehaltung eines Teils des Ruhegehalts - Aberkennung ...
Verfahrensgang
- TDG Süd, 18.03.1997 - TDiG S 6 GL 18/96
- BVerwG, 24.07.1997 - 2 WDB 2.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 2 WDB 2.97
Diese Anordnung hat nicht den Charakter einer Disziplinarmaßnahme, sondern ist eine vorläufige Maßnahme, die in der Wehrdisziplinarordnung und in zahlreichen anderen Verfahrensgesetzen vorgesehen ist, um einen Zustand vorübergehend zu ordnen, der endgültig erst auf Grund eines einen längeren Zeitraum beanspruchenden förmlichen Verfahrens geregelt wird, um dadurch Nachteile und Gefahren - insbesondere für das gemeine Wohl - abzuwehren oder zu verhindern, daß vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor die Endentscheidung im förmlichen Verfahren ergangen ist (vgl. BVerfGE 46, 17 [27]). - BVerwG, 06.04.1995 - 2 WDB 6.94
Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten wegen des Verdachts des …
Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 2 WDB 2.97
Je länger die einmal getroffene Anordnung der Einbehaltung fortbesteht, desto mehr verliert die Maßnahme ihre Vorläufigkeit und geht in eine dauerhafte Regelung über, die sich zunehmend verfestigt (vgl. Beschluß vom 6. April 1995 - BVerwG 2 WDB 6, 94 -, <BVerwGE 103, 222 = Buchholz 235.0 § 120 Nr. 1>).